Die Wisconsin Elections Commission hat eine Mitteilung an Bewohner herausgegeben, die sich mit Wahlprognosemärkten beschäftigen. Personen, die auf diesen Plattformen Kontrakte handeln, dürfen bei der bevorstehenden parteipolitischen Vorwahl am 11. August möglicherweise nicht wählen.
Das Landesgesetz verbietet allen, die auf Wahlergebnisse wetten, die Teilnahme an denselben Wahlen. Die Kommission hat geklärt, dass der Handel mit Prognosemarkt-Kontrakten unter diese gesetzliche Einschränkung fällt. Verstöße können zu Anklagen wegen Verbrechen sowie zur Wahlunfähigkeit führen.
Regulatorischer Umfang und Zeitplan der Vorwahl
Die Warnung geht der parteipolitischen Vorwahl am 11. August voraus, die als geplantes Auswahlereignis für den allgemeinen Wahlzyklus dient. Mitarbeiter der Kommission haben Wähler aufgefordert, ihre Marktaktivitäten zu überprüfen, bevor sie zur Wahl gehen. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob die Kontrakte für die persönliche Analyse oder finanzielle Spekulation gekauft wurden.